StartLokalesStadt & PolitikKommunalwahl in NRW: Wer entscheidet eigentlich was?

Kommunalwahl in NRW: Wer entscheidet eigentlich was?

In den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens stehen wieder Kommunalwahlen an – und damit wichtige Entscheidungen für die kommenden Jahre. Doch wer wird gewählt? Und warum ist das relevant?

Bei der Kommunalwahl bestimmen die Bürgerinnen und Bürger über zentrale Gremien und Ämter: In Städten sind das der Stadtrat und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, in Landkreisen der Kreistag sowie der Landrat oder die Landrätin. Diese Gremien und Personen gestalten das Leben vor Ort aktiv mit – politisch, organisatorisch und finanziell.

Stadtrat und Bürgermeister: Entscheidungen vor der Haustür

Der Stadtrat beschließt den städtischen Haushalt und entscheidet über Themen wie den Bau und die Ausstattung von Schulen, Kitas und Spielplätzen, die Verkehrsplanung, lokale Klimaschutzmaßnahmen oder Wohnbauprojekte. Auch Sporteinrichtungen, Bibliotheken oder die Gestaltung von Stadtvierteln fallen in seine Verantwortung. Die Ratsmitglieder vertreten dabei die Interessen ihrer Stadtteile und entscheiden über große Investitionen vor Ort.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung, setzt politische Beschlüsse um und vertritt die Stadt nach außen. Als Verwaltungschef oder -chefin trägt sie oder er die Verantwortung für Ämter wie Bauamt, Jugendamt oder Bürgerdienste – mit eigenem Gestaltungsspielraum bei Zukunftsfragen wie Digitalisierung oder Energiewende.

Themen, die Gemeinden verbinden

In Landkreisen kümmert sich der Kreistag um Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen – etwa den öffentlichen Nahverkehr im Kreis, Berufskollegs, Krankenhäuser, Abfallwirtschaft oder Kreisstraßen. Auch das Jugendamt und Gesundheitsdienste werden häufig auf Kreisebene organisiert. Finanziert werden viele dieser Aufgaben über Umlagen der kreisangehörigen Kommunen.

Der Landrat oder die Landrätin leitet die Kreisverwaltung, sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse und ist zuständig für zentrale Dienstleistungen – etwa Gesundheits- und Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassung, Rettungsdienste oder Katastrophenschutz.

Bürgermeister und Landräte: Direkt gewählt, aber mit Mehrheitspflicht

Anders als etwa in kommunalen Parlamenten, die über Listen und oft indirekte Verfahren besetzt werden, werden Bürgermeister (bzw. Oberbürgermeister) und Landräte direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Erreichen im ersten Wahlgang keine Kandidatin oder keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, so folgt eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Diese Regel garantiert, dass das gewählte Amt eine klare Mehrheit im Rücken hat. Bürgermeister und Landräte sind in Deutschland die einzigen Führungsämter in der Exekutive, die direkt gewählt werden.

Die Kommunalwahl ist die direkteste Form demokratischer Beteiligung. Das zeigen die vielfältigen Aufgaben der Ämter und Institutionen, die man wählt. Klar ist: Wer wählt, entscheidet mit – über Schule, Verkehr, Klimaschutz und vieles mehr. Wer nicht wählt, überlässt anderen die Gestaltung des eigenen Lebensumfelds.

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