StartRhein-Sieg-KreisLärmschutzgemeinschaft zum Antrag des Flughafens: kein Weiter-so bei der Nachtflugregelung

Lärmschutzgemeinschaft zum Antrag des Flughafens: kein Weiter-so bei der Nachtflugregelung

Nach dem Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Nachtflugregelung fordert die Lärmschutzgemeinschaft (LSG) eine grundlegende Neuausrichtung.

Für die über 400.000 betroffenen Anwohner in Köln, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Bergischen Land darf es kein “Weiter so” geben. Eine Verlängerung ist nur mit strikten Auflagen vertretbar: Passagierflüge müssen – zumindest während der Kernruhezeit von 0 bis 5 Uhr – konsequent aus der Nacht verbannt werden.

Die Belastung ist kein subjektives Empfinden, sondern medizinisch relevant:
Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (2010) belegte bereits für Köln/Bonn erhöhte Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie ein signifikant höheres Depressionsrisiko bei Frauen. Darüber berichtete unter anderem auch die Ärzte Zeitung.

Die LSG nimmt die Landesregierung beim Wort. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist das Ziel unmissverständlich definiert: “Unser gemeinsames Ziel ist es, den Passagiernachtflug am Flughafen Köln/Bonn im Dialog mit der Wirtschaft und den Anwohnerinnen und Anwohnern merklich zu reduzieren.” (Quelle: Koalitionsvertrag NRW 2022-2027, S. 31)

Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte bereits 2017, die Landesregierung wolle für einen Ausgleich mit den Interessen der Anwohner eintreten und für eine Verminderung ihrer Belastungen sorgen. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer ergänzte 2022, dass die Region seit Jahren übermäßig belastet sei und das Land diese Belastung senken wolle. “Diese Versprechen müssen jetzt eingelöst werden”, so die LSG.

Lärmhotspot Europa: Zahlen widerlegen Entlastungs-Rhetorik
Die Kombination aus fehlendem Nachtflugverbot und hoher Bevölkerungsdichte macht die Region zu einem europaweiten Lärm-Hotspot. Allein in Köln sind nachts 71.700 Menschen in hohem Ausmaß von Fluglärm betroffen. Die Behauptung des Flughafens, durch den Verzicht auf die MD-11 leiser geworden zu sein, ist irreführend: Die stattdessen eingesetzte Boeing 747-8F verursacht bei Landungen Spitzenwerte von über 80 dB(A) und ist damit faktisch kaum leiser.

Öffentliche Verantwortung statt reinem Profit
Der Flughafen Köln/Bonn gehört vollständig öffentlichen Eigentümern und steht deshalb in einer besonderen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die ihn über Steuermittel mitfinanzieren. Wer öffentlich getragen wird, muss auch Verantwortung für den Schutz der Gesundheit der Anwohner übernehmen.

Das Beispiel Frankfurt zeigt, dass wirtschaftlicher Erfolg auch ohne Nachtflüge möglich ist: Trotz Nachtflugverbots seit 2011 bleibt der Flughafen Deutschlands größter Luftfrachtstandort und einer der wichtigsten Cargo-Hubs Europas. Die oft bemühte Behauptung “Die Fracht braucht die Nacht” hält der Realität nicht stand.

Forderungen der Lärmschutzgemeinschaft:

  • Stopp des Passagiernachtflugs: keine touristischen Flüge zwischen 0 und 5 Uhr.
  • Ausmusterung lauter Frachter: Verbot besonders lärmintensiver Maschinen in der Nacht.
  • Mediationsverfahren: Einbindung von Kommunen, Bürgerinitiativen und Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn auf Landesebene.
  • Unabhängiges Monitoring: transparente Überwachung der tatsächlichen Lärmreduzierung per Messverfahren
  • Gesundheitsstudie: Flughafen und Land NRW müssen jetzt eine neue unabhängige Gesundheitsstudie zum Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn finanzieren, im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung.

Ministerpräsident Wüst sicherte zudem 2019 zu, dass eine Verlängerung nicht im “Schnellverfahren” erfolgen werde. Die LSG erwartet nun einen Prozess, der den Gesundheitsschutz über die Partikularinteressen der Fluggesellschaften stellt.

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