StartLokalesKönigswinterBekanntmachung: Offenlegung Grenzniederschrift in der Gemarkung Hasenpohl

Bekanntmachung: Offenlegung Grenzniederschrift in der Gemarkung Hasenpohl

Das in 53639 Königswinter gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Hasenpohl (4027), Flur 4, Flurstück 731 ist vermessen worden. Weil die Eigentümer angrenzender Flurstücke als Beteiligte nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können, werden die Ergebnisse der Grenzermittlung sowie die Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben.

Betroffen ist das in 53639 Königswinter gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung: Gemarkung Hasenpohl (4027), Flur 4, Flurstück 699. Dieses Flurstück grenzt an das vermessene Grundstück an.

Gemäß §§ 21(5), 13(5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe der Ergebnisse der Grenzermittlungen und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift in der Zeit vom 01.06.2026 bis 01.07.2026 in der Geschäftsstelle des ÖbVI B. Eng. Stefan Apel, Hitzbroicher Weg 43, 53844 Troisdorf, während der Servicezeiten montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Einwendungen gegen die Grenzermittlungen sind in der Geschäftsstelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben.
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 13, 50667 Köln, erhoben werden.

Diese öffentliche Bekanntgabe ist zusätzlich im Internet unter https://www.koenigswinter.de einsehbar.

Troisdorf, den 27.05.2026
B. Eng. Stefan Apel, ÖbVI

Aktuelles